Überarbeitung/ Anpassung der 17. BimSchV in Bezug auf Klärschlammverbrennung
Die Verordnung zur Luftreinhaltung 17.BimSchV läßt bei vielen Schadstoffwerten Spielraum zu. Eine große Anzahl an Schadstoffen müssen nur diskontinuierlich gemessen werden, können also bei erhöhtem Austrag nicht einmal erkannt werden.