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17.BimschV

Überarbeitung/ Anpassung der 17. BimSchV in Bezug auf Klärschlammverbrennung

Die Verordnung zur Luftreinhaltung 17.BimSchV läßt bei vielen Schadstoffwerten Spielraum zu. Eine große Anzahl an Schadstoffen müssen nur diskontinuierlich gemessen werden, können also bei erhöhtem Austrag nicht einmal erkannt werden.

https://www.umweltpakt.bayern.de/abfall/recht/bund/28/17-bimschv-vo-ueber-abfallverbrennungs-abfallmitverbrennungsanlagen

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_17_2013/

Um was gehts?

Wir fordern eine bessere politische Regelung der Klärschlammverbrennung in Bayern und sagen „Nein“ zur geplanten Anlage eines Privatinvestors in Niederbayern!

Nein zur KVA Breitenhart

BIBachlertal Broschüre

BUND Naturschutz unterstützt BI

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