Gemeinwohl geht vor Gewinnerzielung

Der Hauptzweck privater Unternehmen ist die Gewinnerzielung. Das Wirken kommunaler Unternehmen dient in erster Linie dem Gemeinwohl.

Stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zur Kommunalen Abfallwirtschaft:

Die kommunale Abfallwirtschaft ist einem stetigen Wandel unterworfen, der auch Bestrebungen zur Liberalisierung und Privatisierung zulasten der Aufgaben und der Kompetenz der Daseinsvorsorge umfasst. Städte und Gemeinden haben strukturelle Vorteile gegenüber den privaten Entsorgungsunternehmen. So unterliegen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger der demokratischen Kontrolle und sind schon deshalb primär den Interessen der Bürger verpflichtet. Die kommunale Steuerungsverantwortung garantiert eine langfristig gesichterte Entsorgung auf hohem ökologischen Niveau und zugleich einen attraktiven Service für die Bürgerschaft zu kostendeckenden Gebühren.

Grundprinzipien für einen Standpunkt des EGÖD (Europäischer Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst) zu den Entwicklungen in der europäischen Abfallwirtschaft

Forderung nach Einschränkung der Rolle des Marktes im Abfallsektor: Es ist eine Katastrophe, dass Abfall als Handelsware angesehen wird. Privatisierung, Verdrängungswettbewerb und Monopolisierung innerhalb des Sektors zerstören die Möglichkeiten für kommunale, nationale sowie internationale Initiativen, die Produktion, den Transport und die Beseitigung von Abfall zu kontrollieren. Das Arbeitsumfeld sieht sich in dieser Situation ebenfalls gefährdet. Der angemessene Wunsch der europäischen Bürger nach einer besseren Kontrolle über den Abfall sollte unterstützt werden, indem den kommunalen Grundprinzipien für einen Standpunkt des EGÖD zu den Entwicklungen in der europäischen Abfallwirtschaft und nationalen Behörden dieses Bereiches mehr Kompetenz verliehen wird, um sich mit den Abfallproduzenten und -betreibern auseinandersetzen zu können. Die Privatisierung von Abfallwirtschaftsbetrieben hat Auswirkungen auf die Qualität der Dienstleistungen, auf die Möglichkeiten demokratischer Kontrolle, auf die Rechenschaftspflicht der privatwirtschaftlichen Unternehmen (v. a. transnationale Unternehmen), sowie auf Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen. Der EGÖD zieht daher eine öffentliche Inhaberschaft vor. Das Drängen nach Profitmaximierung ist stark und wird privatwirtschaftliche Unternehmen dazu verleiten, auf der Suche nach dem billigsten Angebot Regeln und Bestimmungen zu umgehen. Öffentliche Bestimmungen sowie die öffentliche Kontrolle und Überwachung müssen gefestigt sein, damit der Markt der Abfallpolitik nicht die Richtung weist.

Gabriele Friderich, ehemalige Kommunalreferentin der Stadt München mit Zuständigkeit für die Abfallwirtschaft: Daseinsvorsorge als Aufgabe der kommunalen Unternehmen

Die Orientierung an der schnellen Rendite, am nächsten Quartalsbericht ist keine gute Richtschnur – weder für Unternehmen noch für die Gesellschaft. Kurzfristiges Gewinnstreben und Nachhaltigkeit vertragen sich nicht. Deshalb dürfen öffentliche Dienstleistungen wie die Wasserwirtschaft, die für das Funktionieren der Gesellschaft von grundlegender Bedeutung sind, nicht dem freien Spiel der Marktkräfte überlassen werden. Die kommunale Daseinsvorsorge ist ein Gegenmodell, das sich bewährt hat. Kommunale Unternehmen orientieren sich statt an den Zahlen des nächsten Quartals an den Bedürfnissen der nächsten und übernächsten Generation. Denn Wasser (und genauso Klärschlamm) ist eben keine x-beliebige Handelsware, sondern ein Kernelement der öffentlichen Daseinsvorsorge, das nicht der „Privatisierung“, „Liberalisierung“ oder „Marktöffnung“ geopfert werden darf, sondern dort verbleiben muss, wo es zweifellos am besten aufgehoben ist: in den Händen der Kommunen. Weg vom kurzfristigen, unmittelbar betriebswirtschaftlich orientierten Denken hin zu einer Strategie, die Zusammenhänge berücksichtigt und langfristig ausgerichtet ist. Es geht um grundlegende Dienstleistungen, die für jeden verfügbar und erschwinglich sein müssen und die deshalb in den Händen der Kommunen besser aufgehoben sind als in den Händen privater Konzerne. Mit der Übertragung kommunaler Dienstleistungen an Private ist zugleich ein Verlust der Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen verbunden. Insbesondere besteht mit der Aufgabe eigener Unternehmen die Gefahr, dass die ausschreibende Kommune in ein erhebliches Abhängigkeitsverhältnis zu den jeweiligen privaten Dienstleistern gerät.

Aus der Laberzeitung vom 13.19.2019: WASSERZWECKVERBAND MALLERSDORF WEIHT NEUE ANLAGE UND BRUNNEN EIN