Wir fordern eine bessere, politische Regelung der Klärschlammverbrennung in Bayern und sagen „Nein“ zur geplanten Anlage eines Privatinvestors in Niederbayern

Begründung

Ausgangssituation – Neue gesetzliche Rahmenbedingung: Klärschlamm darf in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern ab 01.01.2029 (bzw. 01.01.2032 bei mehr als 50.000 Einwohnern) laut Klärschlamm- Verordnung vom 03.10.2017 nicht mehr auf Felder ausgebracht werden. In den ca. 2.600 bayerischen kommunalen Kläranlagen fallen pro Jahr derzeit ca. 266.000 t Trockenmasse Klärschlamm an (Quelle: LfU Bayern). Für die Umsetzung der neuen, gesetzlichen Regelung gibt es keinen bayernweiten Rahmen, der das Thema ausschließlich in öffentlicher Hand belässt und damit auch Immissionsschutz, technischen Standard oder gesundheitliche Langzeitrisiken berücksichtigt.

Die aktuelle Vorgehensweise der Kommunen in Bayern: ein aktuelles Beispiel in Niederbayern zeigt, dass auch private Investoren bei dem Thema ein lohnendes Geschäftsmodell sehen. Und die Gemeinde beim Bau einer geplanten Mono-Klärschlammverbrennungsanlage die Abwasserentsorgungsgebühren der Bürger und zugleich Gewerbesteuer des Betreibers erhalten würde, ohne selbst die Entsorgungsaufgabe zu erfüllen. Andere Kommunen wiederum setzen auf überregionale, wirtschaftliche Modelle in der Hand öffentlicher Betreiber, die einen sehr hoch ausgereiften, technischen Standard wählen, wie das Beispiel der Anlage in Straubing zeigt.

Unsere Bedenken: Um bei dem komplexen Thema wie diesem eine sinnvolle Lösung – jenseits jeglicher privater Interessen – zu erzielen, sind hier alle Aspekte der Schadstoffeintragung ( Rückstände von Hormonen, Antibiotika, Schwermetallen, Lösemittel, usw.) in die Abwässer oder auf landwirtschaftliche Nutzflächen sowie auf die Wechselwirkung bei Eintrag über die Luft auf den menschlichen Organismus zu berücksichtigen. Ausreichend darzustellen sind auch die technischen Lösungen der Aufbereitung und die etwaige Rückgewinnung von Dünger (z.B. Phosphor) sowie die Trennung und unschädliche Entsorgung der genannten, bedenklichen Rückstände und Restschlacken. Hier sind zunächst Umweltbundesamt, Wasserwirtschaftsämter, Immissionsschutz und Anlagensicherheit gefordert, nachhaltige, unabhängige Lösungen mit wissenschaftlichen Einrichtungen zu erarbeiten. Valide, unabhängige Langzeituntersuchungen von Immissionswerten bei der Klärschlammverbrennung und deren gesundheitliche Auswirkung durch den Eintrag in den menschlichen Organismus über Atemwege und Nahrungskette fehlen bislang. Technische Lösungen werden kontrovers diskutiert in der Fachwelt. Daher braucht es statt individueller, kommunaler Diskussionen eine landesweit eindeutige Regelung, bevor in Bayern dezentrale, privatwirtschaftliche Entsorgungsbetriebe mit den genannten Risiken entstehen.

Daher bitten wir mit Ihrer Unterschrift um Unterstützung für

– ein klares „Ja“ dafür, dass unsere Gebühren für Abwasserentsorgung auch stets für eine nachhaltige und technisch bestmögliche Lösung in öffentlicher Hand eingesetzt werden.

– ein klares „Nein“ zu einer privaten Monoverbrennungsanlage im niederbayerischen Breitenhart, deren Bau als Vorreiterprojekt einer Entsorgungslösung in Privathand eine ganze Region an der Landkreisgrenze Lkr. Straubing-Bogen und Landshut langfristig immissions- und verkehrstechnisch stark belasten würde

Wir fordern mit der Landtags-Petition, dass die bayerische Politik sich aktiv verantwortlich fühlt für Umweltschutz und Gesundheit der Bürger und das komplexe Thema Klärschlammverbrennung ab 2029 mit entsprechend eindeutiger, politischer Rahmengesetzgebung in Bayern regelt.

Unsere künftigen Generationen brauchen jetzt vorausschauendes Handeln, damit ihr Lebensraum lebenswert bleibt.